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   OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05   

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https://dejure.org/2006,21324
OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05 (https://dejure.org/2006,21324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2006 - 1 Ss 395/05 (https://dejure.org/2006,21324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 1 Ss 395/05 (https://dejure.org/2006,21324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 261; StPO § 344
    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers; Verwertbarkeit; Verfahrensrüge; Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärung des Angeklagten; Anforderungen an die Verfahrensrüge; Auslegungsfähigkeit der Revisionsbegründung

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 344
    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers; Verwertbarkeit; Verfahrensrüge; Begründung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
    Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung setzt vielmehr voraus, dass die Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. BGH StV 2005, 536; BGH, NStZ 1990, 447; OLG Hamm, StV 2002, 187; Park, StV 1998, 59 f., a.A. wohl BGH StV 1998, 59).

    Aber selbst wenn man der Auffassung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 14. August 1997 (StV 1998, 59) folgt, nach der Erklärungen des Verteidigers zur Sache ohne Weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden können, führt dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
    Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung setzt vielmehr voraus, dass die Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. BGH StV 2005, 536; BGH, NStZ 1990, 447; OLG Hamm, StV 2002, 187; Park, StV 1998, 59 f., a.A. wohl BGH StV 1998, 59).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
    Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung setzt vielmehr voraus, dass die Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. BGH StV 2005, 536; BGH, NStZ 1990, 447; OLG Hamm, StV 2002, 187; Park, StV 1998, 59 f., a.A. wohl BGH StV 1998, 59).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
    Macht nämlich ein Angeklagter, der sich zunächst nicht geäußert hat, im Laufe der Hauptverhandlung doch noch Angaben zur Sache, ist diese Tatsache als wesentliche Förmlichkeit i.S.d. § 274 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (BGH NStZ 2000, 217; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 273 Rdnr. 7 u. § 274 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
    Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung setzt vielmehr voraus, dass die Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. BGH StV 2005, 536; BGH, NStZ 1990, 447; OLG Hamm, StV 2002, 187; Park, StV 1998, 59 f., a.A. wohl BGH StV 1998, 59).
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